Irreführende Berichterstattung zu Drogen

[Leserbrief an die Oberhessische Zeitung vom 26. Januar 2012]

Betreff: Mit Drogen am Steuer erwischt (0berhessische Zeitung/ 25.Januar).

Im Artikel „Mit Drogen am Steuer erwischt“ war zu lesen, dass Autofahrer mit Drogen am Steuer erwischt worden seien. Festgestellt wurde aber lediglich, dass bei einem Urin-Schnelltest Drogen-Abbauprodukte festgestellt wurden.

Diese Schnelltests können von den Betroffenen im Übrigen verweigert werden, da sie im Gegensatz zu den Ergebnissen der Blutprobe nicht gerichtsverwertbar sind. Die alleinige Verweigerung des Schnelltests ist übrigens keine Begründung für eine Blutentnahme! Zur Begründung einer Blutentnahme muss die Polizei entsprechende Verdachtsmomente, bzw. Auffälligkeiten benennen.

Bezüglich Cannabis sind auch die Regelungen zu den Ergebnissen der Blutabnahme in der Kritik. Ab einem Wert von 1ng aktivem THC im Blut, wird dies als „Fahren unter Drogeneinfluss“ gewertet, obwohl dieser Wert noch 20 Stunden nach dem letzten Konsum überschritten werden kann. Die Wirkung eines Joints dauert jedoch lediglich 3-4 Stunden an. Internationale Verkehrsexperten halten hier einen Grenzwert von 5-10 ng für angemessen.

Die herrschende Politik jedoch missbraucht das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafmittel gegen eine nicht erwünschte Lebensweise von Cannabis-Konsumentinnen.

Es ist der linken Bundestagsfraktion hoch anzurechnen, dass sie auf Initiative des drogenpolitischen Sprechers der linken Bundestagsfraktion, Frank Tempel (vor seinem Bundestagsmandat als Kriminalbeamter zuständig für Rauschgiftbekämpfung) sich auch für nachvollziehbare und wissenschaftlich begründbare Regelungen betreffs „Cannabis im Straßenverkehr“ einsetzt. Nähere Infos, siehe www.gruene-hilfe.de)

Jo Biermanski (Grüne Hilfe e.V.- Hessen), 36304 Alsfeld

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