Für eine vernünftige, tolerante und humane Drogenpolitik

[Aus dem Wahlprogramm des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE zur Landtagswahl 2010, beschlossen beim Landesparteitag am 7. November 2009 in Hamm]

Trotz herrschender Verbotspolitik sind illegalisierte Substanzen flächendeckend in Stadt und Land verfügbar. Laut Drogenbericht der Bundesregierung ist die Zahl der Drogentoten deutschlandweit im Jahr 2008 gestiegen, NRW lag an der Spitze der traurigen Statistik. Besonders aufgeschreckt sind Bundes- und Landesregierung regelmäßig vom angeblich unbekümmerten Cannabiskonsum von Jugendlichen. Als Gegenmaßnahme setzt die schwarz-gelbe Landesregierung vor allem auf Repression und „Null-Toleranz“, bei gleichzeitigem Kahlschlag von Beratungs- und Betreuungsangeboten.

Zum 01.10.2007 trat in NRW ein Runderlass von Justiz- und Innenministerium zur Anwendung des § 31a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft. Demzufolge ist nun auch der Besitz einer geringen Menge so genannter harter Drogen zum Eigenverbrauch auf Null gesetzt, der Eigenbedarf von Cannabis auf sechs Gramm reduziert. Der Regelfall der Nichtverfolgung jugendlicher Cannabiskonsumenten ist an Auflagen gebunden. Jugendliche sind nun dazu gezwungen, eine Drogenberatung oder Therapiestelle aufzusuchen, wenn sie straffrei bleiben wollen. Schulleitungen sind gezwungen, Strafanzeige zu erstatten, wenn es Anhaltspunkte für Drogenbesitz bei Schülerinnen und Schülern gibt.

Damit verstößt Schwarz-Gelb gegen grundlegende gesundheits- und jugendpolitische Ziele in der Drogenpolitik. Angst- und verfolgungsfreie Kommunikation mit Konsumierenden und ergebnisoffene Auseinandersetzungen mit ihnen in der Schule, Jugend- oder Drogenhilfe werden empfindlich gestört. Jeder Gang zum Arzt oder zu Behörden, jedes Beratungsgespräch und Hilfsgesuch der Konsumierenden (vor allem so genannter harter Drogen) ist mit dem Risiko verbunden, polizeilich erfasst zu werden. Die derzeitige Kriminalisierung von Rauschmittel konsumierenden Menschen schafft durch die Zerstörung von Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften und Familien mehr Probleme, als sie vorgibt zu lösen.

Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Vorsorge, durch sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogenersatzstoffen und weiteren Gesundheitshilfen für Schwerstabhängige erfolgreich sein. Um die Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen und -konsumenten zu beenden, treten wir für eine Änderung des Betäubungsmittelrechts im Sinne einer deutlichen Liberalisierung ein. Unser Ziel ist ein humanes und fachlich überzeugendes Konzept, welches abhängigen Betroffenen eine grundsätzliche Perspektive für den Ausstieg aus der Sucht ermöglicht.
Nicht zuletzt halten wir die Einteilung in „legale“ und „illegale“ Substanzen für willkürlich. Illegalisierung verursacht Beschaffungskriminalität und ermöglicht den Umlauf „gepanschter“ und hochgefährlicher Substanzen. Im Zuge umfassender Information und Aufklärung streben wir eine Neubewertung dieser Kategorien an. Die Legalisierung von Cannabis soll ein erster Schritt sein.

Auch das Fahrerlaubnisrecht (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) darf von den zuständigen Behörden nicht länger als „Ersatzstrafrecht“ missbraucht werden, indem Cannabisnutzerinnen und -nutzern die Fähigkeit zum Führen eines Pkws abgesprochen wird - Konsequenz: Führerscheinentzug - ohne dass die Betreffenden ‚berauscht’ am Straßenverkehr teilgenommen haben.

DIE LINKE. NRW fordert:
  • Eine "akzeptierende Drogenpolitik": Dies bedeutet die Entkriminalisierung der "weichen" illegalen Drogen. Weiche und harte Drogen sollen getrennt werden und es soll, wie in den Niederlanden, verhindert werden, dass Drogenkonsumenten in den Schwarzmarkt einsteigen müssen, um an Cannabis zu kommen. Dies lässt sich am besten dadurch verhindern, indem man geringe Mengen dieser Droge erlaubt. Somit wird die Wahrscheinlichkeit deutlich verringert, dass Cannabiskonsumenten an härtere Drogen wie Ecstasy, Heroin etc. geraten.
  • Objektive und differenzierte Aufklärung über Wirkungsweise von Rausch- und Genussmitteln und mögliche Folgen ihres Konsums, auch des weit verbreiteten Alkohol- und Medikamentenkonsums.
  • Einführung einer Unterrichtseinheit „Genuss- und Rauschmittelkunde“ an den nordrhein-westfälischen Schulen als Teil einer glaubhaften Prävention durch objektive und differenzierte Aufklärung.
  • Die Regulierung des derzeitigen völlig »freien« Drogenmarktes durch eine Bundesratsinitiative oder ein nordrhein-westfälisches Modellprojekt für Cannabis, welches den Besitz, Erwerb, Anbau und Handel unter Berücksichtigung des Jugendschutzes legalisiert.
  • Die Einrichtung von Druckräumen mit hygienischen Bedingungen für Abhängige harter Drogen und ihre Anbindung an Betreuungsangebote.
  • Mehr und bessere Projekte der Therapie- und Nachsorge; dazu gehören insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe, Rechts- und Sozialberatung sowie Hilfe zur Reintegration in Beruf oder Ausbildung.
  • Flächendeckende Regelversorgung mit Diamorphin (synthetisch hergestelltes Heroin) bei der Behandlung so genannter Schwerstabhängiger.
  • Ausreichende und bedarfsorientierte psychosoziale Begleitung und Betreuung von Rauschmittelabhängigen auf freiwilliger Behandlungsgrundlage.
  • Finanzierung von zielgruppenspezifischen Beratungs- und Betreuungsangeboten, wie z.B. „Belladonna“, die Landesfachstelle Frauen und Sucht, die seit 2007 nicht mehr vom Land finanziert wird.
  • Nachvollziehbare THC-Grenzwerte auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr bei Cannabiskonsum, ähnlich der Promille-Regelung bei Alkohol, festlegen.

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