Interfraktionelle Gesetzesinitiative für diamorphin- gestützte Behandlung

[heute im bundestag Nr. 007 vom 14. Januar 2009]

Berlin: (hib/STO) Die kontrollierte Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger mit synthetisch hergestelltem Heroin - so genanntes Diamorphin - soll nach dem Willen einer fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe künftig in das Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung eingefügt werden. 250 Abgeordnete von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf (16/11515) vorgelegt, wonach Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft werden soll, um so eine Behandlung mit dem Mittel zu ermöglichen. Zugleich sollen die Modalitäten geregelt werden, unter denen Diamorphin zur Substitutionsbehandlung verwendet werden kann.

Danach soll die Diamorphinbehandlung nur bei schwerstabhängigen Opiatsüchtigen angewendet werden, die nach herkömmlichen Methoden wie etwa mit einer Methadon-Substitution nicht erfolgreich therapierbar sind. Sie soll nur bei Patienten ab 23 Jahren in Betracht kommen, die seit mindestens fünf Jahren abhängig sind und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben. Auch soll die Diamorphinbehandlung nur in bestimmten Einrichtungen vorgenommen werden dürfen, die besondere Anforderungen etwa hinsichtlich der personellen Ausstattung erfüllen müssen und einer Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde bedürfen.

Bereits in der Vergangenheit hatten sich die drei Oppositionsfraktionen für eine Übernahme der Diamorphinbehandlung ins Regelangebot des medizinischen Hilfesystems stark gemacht. Der Bundesrat hat ebenfalls einen Gesetzentwurf zur diamorphingestützten Behandlung Schwerstabhängiger vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen konnten sich bislang nicht auf ein einheitliches Vorgehen in dieser Frage verständigen.

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