Streit um Hanf-Tütchen

[Oberpfalznetz vom 09. Januar 2009]

Linksjugend: Alles harmlos, aber es wird ermittelt.

Weiden. (mte) Gebt das Hanf frei, fordert die Linksjugend. Erst im Wahlkampf von der Politik. Nun nach der Wohnungsdurchsuchung von der Weidener Justiz. Die Polizei beschlagnahmte dabei kurz vor Weihnachten 20 Hanftütchen bei einem Linksjugend-Mitglied. Zu Unrecht, meinen Parteivertreter. Handle es sich doch um Nutzhanf - und nicht um Drogen.

"Das ist eine merkwürdige Geschichte", sagt Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer. Deren Dreh- und Angelpunkt ist der so genannte THC-Gehalt des Hanfs. Liegt dieser laut Oberstaatsanwalt unter 0,2 Prozent sei das entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes nicht strafbar. "Der Inhalt der beiden zufällig gefundenen Tütchen lag aber über 0,3 Prozent", stellt Schäfer fest. "Damit ist der Grenzwert überschritten. Wir müssen ermitteln."

Rückblick: Zum Landtagswahlkampf verteilte die Linksjugend ihrer Meinung nach legale Nutzhanftütchen. Diese fand die Polizei zufällig bei der Durchsuchung zweier unabhängig voneinander festgenommener Verdächtiger. Dabei überschritt das Hanf den legalen THC-Gehalt. Der Aufdruck der Tütchen zeigte, dass die Linksjugend sie verteilt hatte. Die Ermittlungen gegen diese Gruppierung begannen ... Wegen einer Lappalie, findet die Linksjugend. Denn: "Selbst bei einem Wirkstoff-Gehalt von 0,36 Prozent ist der Gebrauch als Betäubungsmittel absolut ausgeschlossen. Noch weit vor der gewünschten Wirkung träte der Tod durch Rauchvergiftung ein", sagt Philip Lobenhofer, Weidener Sprecher der Linksjugend. Nutzhanf diene vielmehr zum Beispiel zur Herstellung von Kleidung.

Gesetz ist Gesetz, argumentiert Oberstaatsanwalt Schäfer. "Auch wenn dieses Hanf mit normalem Rauschgift nicht zu vergleichen ist." Inwiefern? "Ein Normalkiffer würde - vorausgesetzt er hat die entsprechenden finanziellen Mittel - dieses Zeug nicht anrühren." Trotzdem wisse Schäfer, dass in der Szene schon nachgefragt wurde, wo es diese "kostenlosen Tüten" gebe. Aktuell wird das bei der Razzia gefundene Hanf untersucht. Auch dessen Herkunft soll festgestellt werden.

THC steht für Tetra-hydro-cannabinol. Das ist eine psychoaktive Substanz der Hanfpflanze, die als Grundlage für halluzinogene Drogen wie Haschisch dient.

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