Rede in der Debatte zur Großen Anfrage zum Thema Cannabis

[Rede von Victor Perli, MdL DIE LINKE, vor dem niedersächsischen Landtag vom 09. Juni 2010]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Es ist ein guter Brauch, der Beratung einer Großen Anfrage einen Dank voranzustellen. Ich bedanke mich deshalb bei den Mitgliedern der Linksjugend [’solid] Niedersachsen für die gemeinsame Erarbeitung und Auswertung dieser Anfrage. Ich bedanke mich ebenfalls bei den zuständigen Mitarbeitern der Landesverwaltung für die Beantwortung und das Zusammentragen der Statistiken, auch wenn nicht wenige Fragen unbeantwortet geblieben sind. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Belebung der Debatte um Cannabis geleistet.

(Beifall bei der LINKEN)

Cannabis ist die wissenschaftliche Bezeichnung für die Hanfpflanze, eine der ältesten und wichtigsten Kulturpflanzen der Welt, die auch als Faser und Heilgewächs Verwendung findet. Die Fraktion DIE LINKE möchte mit der Großen Anfrage die Debatte zum politischen und rechtlichen Umgang mit Haschisch und Marihuana, das aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird, neu beleben. Es geht hierbei nicht um eine Verherrlichung oder Verharmlosung von Cannabis. Der Konsum ist nicht harmlos. Ich betone das ausdrücklich. Ein Beleg für den Ernst unseres Ansinnens ist auch der Umfang des Fragenkatalogs.

Es ist notwendig, die gesundheits- und suchtpolitischen Maßnahmen gegen problematische Konsummuster bei allen Drogen zu intensivieren. Das gilt für Cannabis, Alkohol, Tabak und zahlreiche andere Rauschmittel.

(Beifall bei der LINKEN)

Ohne Zweifel ist es zu begrüßen, wenn Menschen den Konsum dieser Substanzen einstellen oder gar nicht erst damit anfangen. Die Verbreitung von Suchtmitteln so niedrig wie möglich zu halten, ist ein vernünftiges gesellschaftspolitisches Ziel.

Es ist aber realitätsfremd zu glauben, dass es jemals eine Welt völlig ohne Rauschmittel geben wird. Es hat Rauschmittel immer gegeben. Uns geht es nicht um Drogenverherrlichung, sondern um Aufklärung, Prävention, staatliche Aufsicht und Kontrolle, um ein Höchstmaß an Jugend- und Verbraucherschutz und darum, die Organisierte Kriminalität nachhaltig zu bekämpfen.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Die Frage, über die wir hier streiten, ist, ob ein Verbot zum Erreichen dieser Ziele sachdienlich ist. Auch wenn sich die Landesregierung windet, so unterstreicht ihre Antwort doch das, was sich in der Fachwelt längst als Mehrheitsmeinung durchgesetzt hat: Die Cannabisprohibition ist genauso gescheitert wie die Alkoholprohibition in den USA und in vielen anderen Ländern.

(Beifall bei der LINKEN)

Unzählige wissenschaftliche Studien belegen das. Ärzte, Kriminologen, Polizeipräsidenten, Polizeigewerkschafter, ehemalige Gesundheitsministerinnen und -minister und EU-Kommissare – sie alle fordern eine Kehrtwende in der Cannabispolitik. Der Economist widmete diesem Thema vor wenigen Monaten eine Titelstory. „Die Prohibition hat versagt – Legalisierung ist das kleinere Übel” lautete der Unterzeile des Artikels mit dem Titel „How to stop the drug wars”.

Schauen wir uns die Ergebnisse der Verbotspolitik in Niedersachsen und auch in Deutschland an. Jeder vierte Deutsche hat bereits Cannabis konsumiert. Bei den 15- bis 24-Jährigen sind es sogar 39 %. Damit sind wir auf Platz vier in Europa und rangieren übrigens weit vor den liberalen Niederlanden. Es gibt bundesweit, geschätzt, 3 Millionen Konsumenten pro Jahr. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht spricht in einer aktuellen Studie von Konsumraten – ich zitiere – auf historisch hohem Niveau trotz der jahrzehntelangen Verbotspolitik. Allein in Niedersachsen werden jährlich zwischen 500 und 1 300 kg mit einem Schwarzmarktwert von rund acht Millionen Euro beschlagnahmt. 130 000 Strafverfahren wurden im letzten Jahr bundesweit eingeleitet. Rund 78 % davon richteten sich gegen einfache Konsu-menten, die nichts mit Handel, mit Schmuggel oder mit Anbau zu tun hatten. In Niedersachsen standen vor zehn Jahren gut fünf von zehn Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in einem Zusammenhang mit Cannabis. Heute sind es sieben von zehn. Im selben Zeitraum, also in den letzten zehn Jahren, sind in Niedersachsen über 155 000 Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis registriert worden. Auch hier trifft es vor allem einfache Konsumenten. Die Tendenz steigt. Das betrifft übrigens vor allem Erwachsene. Bei Minderjährigen ist die Zahl zum Glück rückläufig. Die beliebte Behauptung, dass bei der Verfolgung von Cannabisdelikten vor allem die großen Fische im Visier des Staates seien, ist nachweislich falsch.

(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Immense Personal- und Zeitressourcen bei Polizei und Justiz werden durch die Masse der Verfahren gebunden. Viele der arbeitenden Beamten sind frustriert, weil sie selbst bei kleinsten Mengen ein Verfahren einleiten müssen, das nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin eingestellt werden muss. Diese Politik verhindert, dass sich unzählige Polizisten und Staatsanwälte voll den echten Straftätern in diesem Lande widmen können.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim-mung von Helge Limburg [GRÜNE])

Bereits 1992 empfahl eine vom Niedersächsischen Justizministerium eingesetzte Kommission zur Reform des Strafrechts, die von dem Kriminologen Peter-Alexis Albrecht geleitet wurde, die Entkriminalisierung von Cannabisprodukten. Passiert ist seitdem gar nichts. Warum eigentlich nicht?

Schauen wir uns die Argumente der Landesregierung an. Die Kernaussage lautet – ich zitiere -:

„Cannabis ist eine gefährliche Droge, die große gesundheitliche Gefahren birgt.”

Nun stellt sich die Frage, durch welche Fakten diese Aussage untermauert wird und wie auf dieser Basis eine Unterscheidung gegenüber anderen legalen und illegalen Drogen möglich wird. An Letzterem hapert es ganz gewaltig. Schauen wir uns die Zahl der Krankheits- und Todesfälle durch legale und illegale Drogen an. Das Statistische Bundesamt wies am 23. Juni 2009 darauf hin, dass wesentlich mehr Krankheits- und Todesfälle durch legale Drogen als durch illegale Drogen zu verzeichnen sind. Demnach wurden im Jahr 2007 knapp 532 000 Patienten infolge des Konsums von legalen Drogen wie Alkohol und Tabak behandelt, während es bei den illegalen Drogen rund 80 000 Patienten gewesen seien. An legalen Drogen sind 58 000 Menschen gestorben, an illegalen Drogen 1 375 Menschen. Dabei ist im Übrigen nicht eine Person am Konsum von Cannabis gestorben.

Bei den Suchtberatungsstellen in Niedersachsen sind 40 % aller Klienten wegen Alkoholmissbrauchs in Behandlung. Cannabis hat einen Anteil von 12 bis 13 %. Niemand kommt aufgrund all dieser Zahlen und vor allem des hoch problematischen Alkoholmissbrauchs bei jungen Menschen, bei Jugendlichen auf die Idee, Alkohol zu verbieten. Gleiches gilt für den Tabakkonsum, obwohl bekannt ist, dass Raucher im Schnitt 15 Jahre früher sterben als Nichtraucher. Doch Cannabis bleibt verboten, obwohl die bereits erwähnte Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht darauf hinweist, dass weniger als 10 % der Konsumenten überhaupt zu Risikokonsumenten werden. Selbst die Landesregierung gibt auf Seite 12 der Antwort auf die Große Anfrage zu – ich zitiere -:

„Die Intensität der Abhängigkeit wird als geringer als bei einer Reihe ande-rer Suchtmittel eingeschätzt.”

Ein weiteres beliebtes Argument ist, dass sich die Wirksamkeit der Cannabisprodukte in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt und dadurch die Gefahr zugenommen habe. Der Jahresbericht 2009 zum Stand der Drogenproblematik in Europa weist darauf hin, dass es für diese Behauptung keine Belege gibt. Ich zitiere:

„In den meisten der 16 europäischen Länder … blieb die durchschnittliche Stärke von Cannabisharz und Cannabiskraut im Zeitraum 2002 bis 2007 stabil oder ging zurück.”

Im Übrigen spricht auch das Argument der unterschiedlichen Stärke dafür, dass der Staat den kontrollierten Verkauf zulässt und dafür sorgt, dass es wie beim Alkohol Verbraucherhinweise über den Wirkungsgehalt gibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ein weiteres beliebtes Argument ist die Behauptung, dass eine Entkriminalisierung dazu führen würde, dass der Konsum im ganzen Lande drastisch ansteigen würde. Die Landesregierung behauptet sogar, dass ein Erfolg der Verbotspolitik die eingeschränkte Verfügbarkeit sei.

(Zustimmung von Ansgar-Bernhard Focke [CDU] – Glocke des Präsidenten)

Auch diese Behauptung lässt sich wissenschaftlich nicht belegen. In den Niederlanden, wo seit über 30 Jahren der Verkauf in den sogenannten Coffeeshops an Volljährige toleriert wird, konsumieren deutlich weniger Jugendliche und Erwachsene Cannabis als in Deutschland.

(Wolfgang Wulf [SPD]: Das ist erstaunlich!)

Laut europäischer Beobachtungsstelle haben in Deutschland 7,6 % aller 15- bis 24-Jährigen im letzten Monat Cannabis konsumiert, während es in Holland nur 5,3 % gewesen sind.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Der Reiz des Verbotenen!)

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments drückt dies wie folgt aus:
„Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel.”
Zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionspraxis bestehe kein signifikanter Zusammenhang. Dafür gibt es jedoch Folgewirkungen des Verbotes, die nicht zu verantworten sind und denen wir uns stellen müssen.

(Glocke des Präsidenten)

Wenn der Staat keinen Einfluss nimmt, kommen gestreckte Substanzen in Umlauf. Vom großen Handel profitiert vor allem die organisierte Krimina-lität, die zum Teil auch die sogenannten harten Drogen anbietet. Um all diese Probleme zu lösen und junge Leute aufzuklären, muss Hanf dem Schwarzmarkt entzogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Da ist es wie beim Alkoholverbot in den USA, bei dem nicht der Konsum bekämpft worden ist, sondern giftiger Alkohol aus Schwarzbrennereien in Umlauf gekommen ist.
Herr Präsident, ich komme zum letzten Satz. – Sie sehen, es gibt keine sinnvolle Begründung für die Verbotspolitik. Der Verkauf an Volljährige sollte staatlich reguliert und besteuert werden, damit wir das Geld endlich in bessere Aufklärung und Prävention investieren können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Meine Damen und Herren,

Sie sehen es gibt keine sinnvolle Begründung an der Verbotspolitik festzuhalten.

Stattdessen sollte der Verkauf an Volljährige staatlich reguliert und besteuert werden. Mit den Steuereinnahmen in Milliardenhöhe lassen sich Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen finanzieren.

Das Umdenken hat längst begonnen. In den USA hat Obama die medizinische Nutzung freigestellt. In Kalifornien will der konservative Gouverneur Schwarzenegger entkriminalisieren und besteuern. Weil sonst alle Steuer- und Beitragszahler für die Folgen der Massendrogen Alkohol, Tabak und Cannabis aufkommen, ist dieses Verursacherprinzip genau richtig.

Diese Antwort ist eine Dokumentation des totalen Versagens der „Null-Toleranz-Politik“, des Glaubens daran, dass man mit Verboten etwas für den Jugend- und Verbraucherschutz erreichen kann.

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