Bundesdrogenbeauftragte ist Stillstandsbeauftragte
[Pressemitteilung vom Frank Tempel, MdB DIE LINKE, vom 29. Mai 2013]
„Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans ist in zentralen Punkten der drogenpolitischen Agenda weiterhin zur Stillstandsbeauftragten verdammt - vor allem durch das Bundeswirtschaftsministerium unter der Führung von Philipp Rösler“, erklärt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgestellten Drogen- und Suchtbericht 2013. Tempel weiter:
„Frau Dyckmans hält an der Selbstverpflichtung der Alkoholindustrie zur Einschränkung der Werbung ohne weitere staatliche Regulierung fest, und das, obwohl sie im Bericht selbst von besonderem Handlungsbedarf bei jugendlichen Rauschtrinkern spricht. Der riskante Alkoholkonsum liegt bei den 18- bis 29-Jährigen bei 32,4 Prozent (Frauen) bzw. 44,6 Prozent (Männer).
Tabakwerbung wird auch weiterhin erlaubt sein. Aus dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium, aber auch vom Kanzleramt selbst, gibt es Vorbehalte zur weiteren Regulierung der Tabakwerbung. DIE LINKE hat daher einen Antrag zur Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention (BT-Drucksache 17/12838) gestellt, über den noch in dieser Legislatur abgestimmt werden soll.
Mit der Aufnahme von weiteren 28 ‚Legal Highs‘ (z.B. Räuchermischungen) in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bewegt sich die Bundesregierung nach wie vor im Teufelskreis zwischen Verboten und Neuerscheinungen. Dabei sind die Neuerscheinungen auch auf das anhaltende Cannabis-Verbot zurückzuführen. Nur durch die Legalisierung von Cannabis kann aus diesem Kreislauf ausgebrochen werden und der Staat Kontrolle über Jugend- und Verbrauchschutz durch eine Regulierung des Cannabis-Marktes erlangen. Ein erster Schritt zur Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten wäre die bundeseinheitliche Regelung zur ‚geringen Menge‘ wie von der Innenministerkonferenz letzte Woche selbst diskutiert. Diese muss im BtMG festgeschrieben werden, damit es zu keinerlei Strafanzeigen bei Feststellung einer sogenannten Bagatellmenge kommt.
Im Bereich des Automatenspiels bleibt der Handlungsbedarf ebenfalls dringend. Auch hier verhindert das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium strengere Regelungen zur Eindämmung der Glücksspielsucht.“
„Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans ist in zentralen Punkten der drogenpolitischen Agenda weiterhin zur Stillstandsbeauftragten verdammt - vor allem durch das Bundeswirtschaftsministerium unter der Führung von Philipp Rösler“, erklärt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgestellten Drogen- und Suchtbericht 2013. Tempel weiter:
„Frau Dyckmans hält an der Selbstverpflichtung der Alkoholindustrie zur Einschränkung der Werbung ohne weitere staatliche Regulierung fest, und das, obwohl sie im Bericht selbst von besonderem Handlungsbedarf bei jugendlichen Rauschtrinkern spricht. Der riskante Alkoholkonsum liegt bei den 18- bis 29-Jährigen bei 32,4 Prozent (Frauen) bzw. 44,6 Prozent (Männer).
Tabakwerbung wird auch weiterhin erlaubt sein. Aus dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium, aber auch vom Kanzleramt selbst, gibt es Vorbehalte zur weiteren Regulierung der Tabakwerbung. DIE LINKE hat daher einen Antrag zur Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention (BT-Drucksache 17/12838) gestellt, über den noch in dieser Legislatur abgestimmt werden soll.
Mit der Aufnahme von weiteren 28 ‚Legal Highs‘ (z.B. Räuchermischungen) in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bewegt sich die Bundesregierung nach wie vor im Teufelskreis zwischen Verboten und Neuerscheinungen. Dabei sind die Neuerscheinungen auch auf das anhaltende Cannabis-Verbot zurückzuführen. Nur durch die Legalisierung von Cannabis kann aus diesem Kreislauf ausgebrochen werden und der Staat Kontrolle über Jugend- und Verbrauchschutz durch eine Regulierung des Cannabis-Marktes erlangen. Ein erster Schritt zur Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten wäre die bundeseinheitliche Regelung zur ‚geringen Menge‘ wie von der Innenministerkonferenz letzte Woche selbst diskutiert. Diese muss im BtMG festgeschrieben werden, damit es zu keinerlei Strafanzeigen bei Feststellung einer sogenannten Bagatellmenge kommt.
Im Bereich des Automatenspiels bleibt der Handlungsbedarf ebenfalls dringend. Auch hier verhindert das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium strengere Regelungen zur Eindämmung der Glücksspielsucht.“
darkrond - 29. Mai, 18:52
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