Petitionssauschuss belügt Bundestag und Öffentlichkeit!

[Pressemitteilung von VfD und DHV vom 17. Juli 2007]

Drogen und Fahrerlaubnisrecht:
Petitionssauschuss belügt Bundestag und Öffentlichkeit!


Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Petitionssausschusses hat der Bundestag eine Petition, die von 1.228 Bürgern unterstützt wurde, am 05.07.2007 abgewiesen.

Die Petition richtete sich gegen die derzeitige Rechtspraxis im Fahrerlaubnisrecht, die es den Verwaltungsbehörden ermöglicht, die Fahreignung von Personen in Frage zu stellen, ohne dass eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben bzw. bewiesen ist. Diese Problematik betrifft z.B. viele Cannabiskonsumenten, die überprüft werden, obwohl sie nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen haben. Die Kosten der Fahreignungsüberprüfungen sind immer von den Betroffenen zu tragen und liegen durchschnittlich bei 1.500,- Euro. Abgesehen von den finanziellen Folgen stellt eine MPU massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte dar, ohne durchgreifenden Rechtsschutz.

Der Petitionsausschuss sieht diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf: „Sollten die Petenten der Auffassung sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde in einem jeweiligen Einzelfall nicht rechtmäßig gehandelt habe, besteht die Möglichkeit, diese Entscheidung und die Anordnung der medizinisch-psychologische Untersuchung bzw. des ärztlichen Gutachtens rechtlich überprüfen zu lassen.“

Diese Darstellung der Rechtslage ist eindeutig falsch, da aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1969 (!) eine Fahreignungsüberprüfung juristisch NICHT angreifbar bzw. überprüfbar ist, und alle Verwaltungsbehörden dies den Betreffenden bei Gutachtensanordnung auch mitteilen.

Rechtsmittel bestehen erst bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Weigerung, sich einer Begutachtung zu unterziehen. Selbst dies stellt aber keinen durchgreifenden Rechtschutz dar, da die Entziehung der Fahrerlaubnis regelhaft mit sofortiger Vollziehung angeordnet wird und somit die aufschiebende Wirkung des Widerspruches ausgesetzt wird. Im Klartext: Wer diese Willkürpraxis juristisch überprüfen lassen will, muss einen mehrjährigen Führerscheinentzug einkalkulieren, bis unter Umständen eines der höchsten Gerichte der Klage stattgibt. Auch auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag 2006 wurden die fehlenden Rechtsmittel im Überprüfungsverfahren in einer Arbeitsgruppe erörtert, so dass dieser Sachverhalt allen Experten bekannt sein dürfte.

Aus diesen Gründen ist es aus unserer Sicht unbegreiflich, dass der Petitionsausschuss die tatsächliche Rechtspraxis in seiner Beschlussempfehlung völlig verdreht und damit die Unrechtspraxis deckt!

Mehr zum Thema:

Text der Petition:
Öffentliche Petition: Führerscheinwesen: Sanktionen nur bei tatsächlichen Verfehlungen
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=96

Antwort des Bundestages:
http://hanfverband.de/download/intern/antwort_petition_fuehrerschein_gs

Empfehlungen des 44. deutschen Verkehrsgerichtstags 2006, s. AK III
http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/pdf/2006/gesamtempf.pdf

Verkehrssicherheit und Drogenkonsum
http://hanfverband.de/themen/verkehrssicherheit_und_drogenkonsum.html

Für konkret Nachfragen steht Theo Pütz vom Fachreferat Drogen und Straßenverkehr des VfD zur Verfügung:
Theo Pütz
0151-52288832
verkehrsrecht@drogenpolitik.org

Trackback URL:
https://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/4081232/modTrackback


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