Bundesregierung ohne Bereitschaft zur sachlichen Diskussion bei Cannabis

[Pressemitteilung der Grünen Hilfe e.V. vom 15. Mai 2007]

Die Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag Drucksache 16/5219) auf die kleine Anfrage der Linksfraktion „finanzielle Auswirkungen des Cannabis-Verbots“ (Drucksache 16/5041) ist ein weiterer Beleg für die fehlende Bereitschaft von CDU und SPD zur sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Cannabis.

Für eine sachliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik sind Fakten und Zahlen zu den Ausgaben für die Strafverfolgung im Vergleich zu präventiven, medizinisch-therapeutischen Finanzmitteln eine wichtige Grundlage. Die Fragen der Linksfraktion sind durchdacht und von berechtigtem Hintergrund.

Zusammengefasst besagt die Antwort der Bundesregierung, eine Legalisierung von Cannabis sei nicht geplant. Die Bundesregierung halte an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest, weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansehe. Die Kosten der Strafverfolgung seien nicht relevant. Es ist aber durchaus von Bedeutung, wenn bedeutend mehr Finanzmittel in die Strafverfolgung investiert werden als in präventive, medizinisch-thearpeutische Maßnahmen. Und zwar in eine Strafverfolgung, die augenscheinlich KonsumentInnen millionenfach vom Konsum nicht abschrecken kann.

Sicherlich ist die Harmlosigkeit einer Droge nicht nachweisbar und auch beim Cannabiskonsum handelt es sich um eine, sagen wir mal, gefährliche Lebensweise. Aber überspitzt kann ja durchaus auch formuliert werden, Leben gefährdet Ihre Gesundheit! Das Risikopotential von Cannabis liegt bei 1% gegenüber 4% bei Alkohol. Wird da nicht vielleicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Die Niederlande haben seit über 30 Jahren mit dem legalen Cannabis-Verkauf in Coffeshops“ keine erhöhte Cannabis-Problematik zu verzeichnen und den Cannabis-Markt so von anderen Schwarzmarktdrogen getrennt.

Es muss erlaubt sein, zu fragen, ob immense Strafverfolgungsausgaben und entgangene Steuereinnahmen nicht in bedeutend erfolgversprechendere präventiv, medizinisch- therapeutische Maßnahmen investiert werden könnten.

In Artikel 2 (1) Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Wer Artikel 2 ernst nimmt sollte sich Gedanken um die Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis machen und hierbei auch die Kosten der Strafverfolgung bei der Kosten-Nutzen-Rechnung einbeziehen.
Zumindest Erwerb, Anbau und Besitz von Eigenbedarf dürfte im Sinne des Grundgesetzes nicht per Straf- und Ermittlungsverfahren verfolgt werden. Kein Verbot brauch uns vor uns selber schützen. Wir sind mündige BürgerInnen, oder?

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