Tabakwerbeverbot Augenwischerei
Seehofer spielt mit gezinkten Karten
[Pressemitteilung von MdB Monika Knoche, drogenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. vom 09. November 2006]Heute berät der Bundestag in dritter Lesung über das Verbot von Tabakwerbung. Zu diesem Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Gesetz zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes) erklärt Monika Knoche, drogenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:
Berlin, den 9.11.2006. Paradoxer kann Regierungspolitik nicht sein. Während heute das Parlament über ein von der Regierung eingebrachtes sinnvolles Gesetz zum Tabakwerbeverbot entscheidet, klagt gleichzeitig die Regierung vor dem EuGH gegen die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot. Sollte ihr stattgegeben werden, so wird das deutsche Tabakwerbegesetz nur eine Interimslösung sein und laut Verbraucherschutzministerium wieder verändert werden.
Es ist höchst unglaubwürdig, wenn Verbraucherschutzminister Horst Seehofer öffentlich Nichtraucherschutzkampagnen propagiert, gleichzeitig das Tabakwerbeverbot aber nur auf Grund von EU-Strafandrohungen umsetzt. Eine solche Regierungspolitik ist Augenwischerei und passt in keiner Weise zu den Bemühungen, ein Schutzgesetz für Nichtrauchende auf den Weg zu bringen
Ein konsequentes Tabakwerbeverbotspolitik zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen, so wie es die Fraktion DIE LINKE. fordert, bedeutet stattdessen neben dem unbefristeten Tabakwerbeverbot in Printmedien, Kino und Internet sowie dem Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen, ein Verbot der Beimengung von krebs- und suchterzeugenden Zusatzstoffen, die Anerkennung der Tabakabhängigkeit als Suchterkrankung und Aufnahme der Entwöhnungskurse in den Leistungskatalog der Krankenkassen und die Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Abgabe, die von den Krankenkassen ausschließlich für Prävention, Aufklärung und Entwöhnung verwendet werden soll.
Ein Eckpunktepapier zum Thema kann abgerufen werden unter
www.linksfraktion.de/presse/mitteilungen/admin/pdfs/Eckpunkte-Tabak.pdf
darkrond - 9. Nov, 12:51
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