Chemische Substanzen in legalen Cannabis-Ersatzdrogen - Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem geplanten Verbot von „Spice“?
[Kleine Anfrage des Abgeordneten Victor Perli vom 07. Januar 2009 an die niedersächsische Landesregierung ]
Verschiedenen Medienberichten zufolge wird Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt noch im Januar eine Eilverordnung zum Betäubungsmittelgesetz unterschreiben, wonach die Herstellung, der Handel und der Besitz der in den letzten Monaten bekannt gewordenen Modedroge „Spice“ verboten werden soll. „Spice“ wird von einer britischen Firma hergestellt und seit gut vier Jahren als „Kräutermischung und Räucherwerk“ legal, ohne Aufklärung über die Inhaltsstoffe und ohne Altersbeschränkung im Fachhandel sowie über das Internet vertrieben.
Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene haben „Spice“ in gerauchter Form verwendet, um dadurch eine Rauschwirkung zu erzielen, die dem verbotenen Rauschhanf (Cannabis) ähnelt. „Spice“ wird daher auch als Ersatzdroge für Cannabis-Produkte bezeichnet. Cannabis ist nach wie vor die am häufigsten gebrauchte und gehandelte illegale Droge in Deutschland.
Eine Studie im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main hat nun ergeben, dass „Spice“ eine künstlich hergestellte chemische Substanz aus der Arzneimittelforschung enthält. Ein Pharma-Unternehmen hatte die Proben untersucht und das synthetische Cannabinoid JWH-018 gefunden. Die Substanz sei viermal stärker als der natürliche Cannabis-Wirkstoff THC und alleinig verantwortlich für die Rauschwirkung. Die Reinheit des Stoffes sei jedoch „in keiner Weise garantiert“. Jeder Konsument sei im Prinzip ein Versuchskaninchen.
Daraufhin haben mehrere EU-Mitgliedsstaaten Verbotsverfahren eingeleitet, so auch Deutschland, wo die politische Entscheidung von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, vorbereitet wird. Nach ihren Angaben sollen die Bundesländer noch über die Eilentscheidung informiert werden. Bundestag und Bundesrat müssen dann innerhalb eines Jahres ein langfristiges Verbot auf den Weg bringen.
Nach einem Bericht von Focus Online vom 4. Januar 2009 kritisieren Experten des besagten Pharma-Unternehmens das geplante Verbot, da „bald nach dem Inkrafttreten weitere Cannabis-ähnliche Substanzen auf den Markt kommen“ würden. Besser als einzelne Verbote sei für den Konsumentenschutz deshalb eine Bundesstelle, die nach Maßgabe des Arzneimittelgesetzes fortlaufend teste, was auf dem Markt sei.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Verschiedenen Medienberichten zufolge wird Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt noch im Januar eine Eilverordnung zum Betäubungsmittelgesetz unterschreiben, wonach die Herstellung, der Handel und der Besitz der in den letzten Monaten bekannt gewordenen Modedroge „Spice“ verboten werden soll. „Spice“ wird von einer britischen Firma hergestellt und seit gut vier Jahren als „Kräutermischung und Räucherwerk“ legal, ohne Aufklärung über die Inhaltsstoffe und ohne Altersbeschränkung im Fachhandel sowie über das Internet vertrieben.
Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene haben „Spice“ in gerauchter Form verwendet, um dadurch eine Rauschwirkung zu erzielen, die dem verbotenen Rauschhanf (Cannabis) ähnelt. „Spice“ wird daher auch als Ersatzdroge für Cannabis-Produkte bezeichnet. Cannabis ist nach wie vor die am häufigsten gebrauchte und gehandelte illegale Droge in Deutschland.
Eine Studie im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main hat nun ergeben, dass „Spice“ eine künstlich hergestellte chemische Substanz aus der Arzneimittelforschung enthält. Ein Pharma-Unternehmen hatte die Proben untersucht und das synthetische Cannabinoid JWH-018 gefunden. Die Substanz sei viermal stärker als der natürliche Cannabis-Wirkstoff THC und alleinig verantwortlich für die Rauschwirkung. Die Reinheit des Stoffes sei jedoch „in keiner Weise garantiert“. Jeder Konsument sei im Prinzip ein Versuchskaninchen.
Daraufhin haben mehrere EU-Mitgliedsstaaten Verbotsverfahren eingeleitet, so auch Deutschland, wo die politische Entscheidung von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, vorbereitet wird. Nach ihren Angaben sollen die Bundesländer noch über die Eilentscheidung informiert werden. Bundestag und Bundesrat müssen dann innerhalb eines Jahres ein langfristiges Verbot auf den Weg bringen.
Nach einem Bericht von Focus Online vom 4. Januar 2009 kritisieren Experten des besagten Pharma-Unternehmens das geplante Verbot, da „bald nach dem Inkrafttreten weitere Cannabis-ähnliche Substanzen auf den Markt kommen“ würden. Besser als einzelne Verbote sei für den Konsumentenschutz deshalb eine Bundesstelle, die nach Maßgabe des Arzneimittelgesetzes fortlaufend teste, was auf dem Markt sei.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Teilt die Landesregierung die Auffassung von Experten, wonach von der als Kräutermischung getarnten chemischen Cannabis-Ersatzdroge eine größere Gesundheitsgefährdung ausgeht als von gewöhnlichen Hanfblüten und der gut vierjährige legale Vertrieb von „Spice“ somit erneut belegt, dass ein repressiver Umgang mit sogenannten „weichen Drogen“ wie Cannabis unkontrollierbare negative Folgen hat und die Gesundheit der Konsumenten gefährdet anstatt zu schützen? (bitte mit Begründung)
- Welche Schlussfolgerungen resultieren für die Landesregierung aus dem offensichtlich steigenden Konsum- und Marktinteresse an chemischen Cannabis-Ersatzdrogen für die Drogenpolitik im Allgemeinen und den Konsumentenschutz und die Drogenaufklärung im Besonderen?
- Sind der Landesregierung Straftaten, Straßenverkehrsdelikte oder andere polizeilich relevante Vorfälle bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem Konsum von „Spice“ oder verwandten so genannten Kräutermischungen stehen? Wenn ja, welche?
darkrond - 7. Jan, 16:01
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