Bayrische Härte gegen Cannabis als Medizin
[Meldung des DHV vom 19. März 2008]
Experten wie Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) berichten immer wieder von einem spürbaren Nord-Süd-Gefälle beim Umgang mit Cannabispatienten die BtM-Straftaten begehen. Zwei aktuelle Urteile belegen diese These. Cannabispatienten aus dem Süden der Republik müssen demnach mit deutlich härteren Strafen rechnen als die Einwohner Norddeutschlands und Bewohner von Großstädten.
Im Gegensatz zu Berlin, wo Richter wiederholt Angeklagte wegen deren schlechten Gesundheitszustands freisprachen, spielt die Krankengeschichte in Bayern und Baden-Württemberg bei der Beurteilung von Cannabisdelikten nur am Rande eine Rolle. Dass dies zu unnötigem Leid führt, musste Volker Krug am eigenen Leib erfahren.
Angeklagter leidet an Morbus Chron und Morbus Bechterew
Der 40-jährige Würzburger leidet seit mehr als 20 Jahren unter den Folgen gleich zwei schwerer Erkrankungen. Neben Morbus Crohn, einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, die Krug mit Dauerschmerzen und künstlichem Darmausgang zum unfreiwilligen Frührentner machte, wurde bei ihm auch eine Spondylitis ankylosans (auch Morbus Bechterew) diagnostiziert. Die Botschaft, auch noch an einer chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankung zu leiden, die ihm weitere Schmerzen und eine Versteifung der Gelenke bescheren würde, nahm Volker Krug die Hoffnung. Starke Medikamente - Morphin, Antidepressiva, Cortison und andere - wurden zu seinen täglichen Begleitern. Die Nebenwirkungen der bis zu 30 Pillen die er Tag für Tag schlucken musste machten ihm auch psychisch zu schaffen. Zwei Selbstmordversuche waren die Folge.
Erst Cannabis brachte Volker Krug Erleichterung! Wenn er kiffte, verschwanden die Schmerzen und der Appetit kam zurück. Zum ersten Mal seit langer Zeit konnte er wieder gut schlafen. Nach einiger Zeit ging es ihm so gut, dass er sich sogar wieder eine Arbeit suchte. Volker Krug war zurück im Leben.
Bayrische Richter schicken Schwerkranken ins Gefängnis
Seine Fortschritte erkaufte sich Volker Krug jedoch teuer. Viermal kam er seit 2000, dem Jahr seiner Entscheidung für Cannabis als Medizin, mit dem Gesetz in Konflikt. Viermal wurde er verurteilt. Weil er eine Geldstrafe nicht zahlen konnte, steckte die bayrische Justiz den Schwerstkranken kurzerhand ins Gefängnis. Bei seiner Entlassung nach sieben Wochen hatte der krankheitsbedingt Untergewichtige noch einmal rund zehn Kilo verloren.
Um endlich auch legal von Cannabis zu profitieren, schrieb er dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und beantragte eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Cannabis als Medizin.
Bis die Genehmigung kommen würde, war er auf Versorgungsfahrten nach Holland angewiesen, wenn er nicht nur vegetieren wollte. Eine solche Reise zur Beschaffung seiner Medizin wurde ihm im Juli 2007 zum Verhängnis. Für die 225 Gramm Marihuana, die Würzburger Polizisten damals bei Volker Krug fanden, wurde er nun zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wird er in den kommenden Jahren beim Kiffen erwischt, muss er wieder in den Knast. Dass ein (Über-)Leben ohne Cannabismedizin für den Patienten schlechthin unmöglich ist, interessierte die Richter nicht.
Hamburg: Nur Geldstrafe für 2,8 Kilo Marihuana
Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall aus Norderstedt (bei Hamburg). Dort stand ein 24-jähriger vor Gericht, weil bei einer Durchsuchung seines Hauses 45 Cannabispflanzen, mehrere Setzlinge und knapp 2,8 Kilogramm Marihuana gefunden wurden. Vor Gericht erklärte der Täter, Cannabis gegen Schmerzen, Schlaflosigkeit und andere Beschwerden zu verwenden. Der Staatsanwalt glaubte dieser Darstellung und forderte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 1400,- Euro. Der Richter setzte die Zahlung sogar zur Bewährung aus. In Bayern wäre Dominik v. G. sicher nicht so glimpflich davon gekommen. Im Gegenteil, sein Prozess wäre wohl kaum ohne eine lange Haftstrafe ausgegangen.
Experten wie Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) berichten immer wieder von einem spürbaren Nord-Süd-Gefälle beim Umgang mit Cannabispatienten die BtM-Straftaten begehen. Zwei aktuelle Urteile belegen diese These. Cannabispatienten aus dem Süden der Republik müssen demnach mit deutlich härteren Strafen rechnen als die Einwohner Norddeutschlands und Bewohner von Großstädten.
Im Gegensatz zu Berlin, wo Richter wiederholt Angeklagte wegen deren schlechten Gesundheitszustands freisprachen, spielt die Krankengeschichte in Bayern und Baden-Württemberg bei der Beurteilung von Cannabisdelikten nur am Rande eine Rolle. Dass dies zu unnötigem Leid führt, musste Volker Krug am eigenen Leib erfahren.
Angeklagter leidet an Morbus Chron und Morbus Bechterew
Der 40-jährige Würzburger leidet seit mehr als 20 Jahren unter den Folgen gleich zwei schwerer Erkrankungen. Neben Morbus Crohn, einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, die Krug mit Dauerschmerzen und künstlichem Darmausgang zum unfreiwilligen Frührentner machte, wurde bei ihm auch eine Spondylitis ankylosans (auch Morbus Bechterew) diagnostiziert. Die Botschaft, auch noch an einer chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankung zu leiden, die ihm weitere Schmerzen und eine Versteifung der Gelenke bescheren würde, nahm Volker Krug die Hoffnung. Starke Medikamente - Morphin, Antidepressiva, Cortison und andere - wurden zu seinen täglichen Begleitern. Die Nebenwirkungen der bis zu 30 Pillen die er Tag für Tag schlucken musste machten ihm auch psychisch zu schaffen. Zwei Selbstmordversuche waren die Folge.
Erst Cannabis brachte Volker Krug Erleichterung! Wenn er kiffte, verschwanden die Schmerzen und der Appetit kam zurück. Zum ersten Mal seit langer Zeit konnte er wieder gut schlafen. Nach einiger Zeit ging es ihm so gut, dass er sich sogar wieder eine Arbeit suchte. Volker Krug war zurück im Leben.
Bayrische Richter schicken Schwerkranken ins Gefängnis
Seine Fortschritte erkaufte sich Volker Krug jedoch teuer. Viermal kam er seit 2000, dem Jahr seiner Entscheidung für Cannabis als Medizin, mit dem Gesetz in Konflikt. Viermal wurde er verurteilt. Weil er eine Geldstrafe nicht zahlen konnte, steckte die bayrische Justiz den Schwerstkranken kurzerhand ins Gefängnis. Bei seiner Entlassung nach sieben Wochen hatte der krankheitsbedingt Untergewichtige noch einmal rund zehn Kilo verloren.
Um endlich auch legal von Cannabis zu profitieren, schrieb er dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und beantragte eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Cannabis als Medizin.
Bis die Genehmigung kommen würde, war er auf Versorgungsfahrten nach Holland angewiesen, wenn er nicht nur vegetieren wollte. Eine solche Reise zur Beschaffung seiner Medizin wurde ihm im Juli 2007 zum Verhängnis. Für die 225 Gramm Marihuana, die Würzburger Polizisten damals bei Volker Krug fanden, wurde er nun zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wird er in den kommenden Jahren beim Kiffen erwischt, muss er wieder in den Knast. Dass ein (Über-)Leben ohne Cannabismedizin für den Patienten schlechthin unmöglich ist, interessierte die Richter nicht.
Hamburg: Nur Geldstrafe für 2,8 Kilo Marihuana
Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall aus Norderstedt (bei Hamburg). Dort stand ein 24-jähriger vor Gericht, weil bei einer Durchsuchung seines Hauses 45 Cannabispflanzen, mehrere Setzlinge und knapp 2,8 Kilogramm Marihuana gefunden wurden. Vor Gericht erklärte der Täter, Cannabis gegen Schmerzen, Schlaflosigkeit und andere Beschwerden zu verwenden. Der Staatsanwalt glaubte dieser Darstellung und forderte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 1400,- Euro. Der Richter setzte die Zahlung sogar zur Bewährung aus. In Bayern wäre Dominik v. G. sicher nicht so glimpflich davon gekommen. Im Gegenteil, sein Prozess wäre wohl kaum ohne eine lange Haftstrafe ausgegangen.
darkrond - 19. Mär, 20:06
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