DIE LINKE. BAG Drogenpolitik
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2014-04-21T20:10:28Z
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2000-01-01T00:00:00Z
DIE LINKE. BAG Drogenpolitik
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Deutsche Drogenpolitik nicht auf der Höhe der Zeit
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/752350309/
[Pressemitteilung von Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE, vom 17. April 2014] <br />
<br />
<b>Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Präsident des Bundeskriminalamts stellten heute den Bericht zur Rauschgiftlage 2013 vor. Dazu erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:</b><br />
<br />
Bereits das gemeinsame Auftreten der Drogenbeauftragten mit dem obersten Polizisten des Landes zeigt, dass die Bundesregierung in der Drogenpolitik in Deutschland weiter auf Konsumentenkriminalisierung setzt. Die repressive und restriktive Drogenpolitik verfehlt das Ziel des Gesundheitsschutzes von Konsumenten und Abhängigen. Die Illegalisierung von Betäubungsmittel führt vor allem zu einem: Riesengewinnen auf dem illegalen Markt. Mit Drogengeldern werden Kriege in aller Welt mitfinanziert.<br />
<br />
Die Gelder für hunderttausende Strafverfahren, für Polizeieinsätze, Razzien und Gerichtsverfahren wären in einer wirksamen Präventionspolitik besser angelegt. Einen signifikanten Rückgang der Zahl der Drogentoten hat die Null-Toleranz-Politik nicht bewirkt. Im Jahr 2013 ist ihre Zahl sogar wieder leicht gestiegen.<br />
<br />
Die Abkehr von Repression, wie z.B. in Portugal, ermöglicht besseren Gesundheitsschutz und wirkungsvollere Prävention. DIE LINKE setzt sich für eine Entkriminalisierung und letztlich die Freigabe aller Drogen ein. Freigabe heißt nicht, dass harte Drogen im Supermarkt zu bekommen sind, sondern dass Betäubungsmittel in Apotheken oder anderen Einrichtungen, die zugleich fachliche Beratung und Hilfe anbieten können, abgegeben werden. Über strenge Verbraucherschutzregeln wären Konsumenten vor Verunreinigungen und vor Erkrankungen, die aus unhygienischen Konsumbedingungen resultieren, besser geschützt.<br />
<br />
Seit Jahren werden neue Sachstände in der Debatte ignoriert, die aktuelle deutsche Drogenpolitik ist bei weitem nicht auf der Höhe der Zeit.
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Pressemitteilungen
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2014-04-17T17:09:00Z
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Für eine moderne Drogenpolitik: Kriminalisierung und Ausgrenzung entgegenwirken
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860238/
[Drogenpolitischer Teil des Programms der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl, beschlossen beim Dresdner Parteitag am 16. Juni 2013]<br />
<br />
In der Drogenpolitik ist ein grundsätzliches Umdenken erforderlich. Die bisherige Kriminalisierung von Konsumierenden schränkt die Verfügbarkeit und den Konsum von Drogen nicht wirksam ein, sondern zwingt Konsumierende in den illegalen Markt. Damit wird die organisierte Kriminalität gefördert mit verheerenden Folgen in Deutschland, aber auch in den Anbau- und Transitländern.<br />
<br />
Ziel linker Drogenpolitik ist es, drogenbedingte Probleme zu reduzieren und Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln herzustellen. DIE LINKE setzt sich für eine Gesellschaft ein, die nicht auf Strafe und Repression gegen Drogenkonsumentinnen und -konsumenten setzt, sondern mit Prävention und Aufklärung dem Drogenmissbrauch vorbeugt und Abhängigen hilft. Problematischer Drogenkonsum hängt oft mit den konkreten Lebensumständen der Menschen zusammen. Wirksame Drogenprävention ist daher Teil einer Politik, die für gesunde und gerechte Lebensbedingungen sorgt, die Ressourcen der Menschen stärkt und ihnen ermöglicht, selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten.
<ul>
<li>Bedarfsorientierte Angebote der psychosozialen Begleitung und Betreuung von Rauschmittelabhängigen auf freiwilliger Grundlage müssen flächendeckend zur Verfügung stehen.</li>
<li>Wir wollen die Möglichkeiten zur Substitutionstherapie verbessern, indem für die Ärzte Rechtssicherheit geschaffen und die Aushändigung von Ersatzmitteln erleichtert wird. Die Behandlung mit Diamorphin, einem synthetischen Heroin, muss flächendeckend ermöglicht werden.</li>
<li>Um die Gesundheitsgefahren für Konsumentinnen und Konsumenten zu verringern, wollen wir Drug-Checking-Angebote zur Prüfung der Verunreinigung von Drogen ermöglichen und für Risikogruppen kostenlos sauberes Spritzbesteck zur Verfügung stellen.</li>
<li>DIE LINKE steht dafür, das international vereinbarte Werbeverbot für Tabakprodukte endlich auch in der Plakat- und Kinowerbung umzusetzen und ebenso im Sponsoring anzuwenden.</li>
<li>DIE LINKE setzt sich dafür ein, den Anbau von Cannabis zum eigenen Bedarf zu genehmigen sowie Cannabis-Clubs auf nichtkommerzieller Basis zu erlauben. Dabei müssen der Jugendschutz sowie ein entsprechendes Werbeverbot gesichert sein. Wir wollen die Möglichkeiten erleichtern, Cannabis als Arzneimittel medizinisch einzusetzen und zu erforschen.</li>
<li>DIE LINKE setzt sich für bundeseinheitliche, wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte - insbesondere für den Cannabiswirkstoff THC - im Straßenverkehr ein, welcher eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definiert.</li>
<li>Wir wollen die Gefahren der Spielsucht verringern. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Spielautomaten weniger suchtauslösende Eigenschaften aufweisen und in Spielotheken ein konsequenter Spieler- und Jugendschutz durchgesetzt wird.</li>
<li>In gastronomischen Einrichtungen plädieren wir für ein Automatenverbot.</li>
<li>Wir setzen uns für eine unvoreingenommene wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Drogenpolitik ein. Dabei sind neben Expertinnen und Experten auch Betroffenen-Vertreterinnen und -Vertreter einzubeziehen und internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.</li>
<li>Wir fordern, dass Drogenhilfestrukturen befähigt werden, kurzfristig und flexibel auf Änderungen zum Beispiel im Bereich neuer Substanzen und veränderter Konsummuster und -formen reagieren zu können.</li>
<li>Den Drogenmarkt wollen wir regulieren, um ihn so der organisierten Kriminalität zu entziehen und die katastrophalen Folgen des Drogenkrieges in Anbau- und Transitländern zu verringern.</li>
</ul>
Um auch international ein Umdenken in der Drogenpolitik zu erreichen, fordern wir die Bundesregierung auf, das Suchtstoffabkommen der Vereinten Nationen sowie die Drogenstrategie der Europäischen Union hin zu einer menschlichen und aufgeklärten Drogenpolitik zu beeinflussen.
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2013-08-09T10:21:00Z
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16. August 2013: "Freie Drogen für alle?" in Nürnberg
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/453139115/
Am Freitag, den 16. August 2013, veranstaltet die Linksjugend eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Legalisierung aller Drogen. Beginn ist um 18 Uhr auf der Wöhrder Wiese in Nürnberg. Der Debatte stellen sich der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Frank Tempel, und der Nürberger Landtagskandidat der Partei DIE LINKE, Stefan Gerbig.
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2013-08-09T09:06:00Z
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Cannabis-Verbot aufheben und -Markt staatlich regulieren
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/453139112/
[Pressemitteilung von MdB Frank Tempel vom 09. August 2013]<br />
<br />
"Das Cannabis-Verbot in Deutschland ist längst überholt. Eine staatliche Regulierung des Cannabis-Marktes würde den notwendigen Jugend- und Verbraucherschutz ermöglichen und illegalen Handelsstrukturen einen schweren Schlag versetzen. Ebenso würden die gesundheitlichen Gefahren durch Streckmittel drastisch zurückgehen. Mehr als drei Millionen Cannabis-Konsumierende würden damit endlich die nötige Entkriminalisierung durch den Gesetzgeber erfahren. Uruguay hat als erster Staat weltweit diesen Weg eingeschlagen. Deutschland muss folgen", erklärt der drogenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Frank Tempel, anlässlich der morgigen 17. Berliner Hanfparade. <br />
<br />
Tempel weiter: "In der kommenden Legislaturperiode wird DIE LINKE sich für eine unvoreingenommene wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Drogenpolitik einsetzen. Dazu ist es nötig, eine Kommission zu gründen, in die neben Expertinnen und Experten auch Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen einbezogen werden. Außerdem müssen internationale Erfahrungen etwa aus Portugal oder den Niederlanden berücksichtigt werden. Unmittelbar zu Beginn der kommenden Legislaturperiode muss es zudem zu einem deutlich verbesserten Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis kommen. Hierzu zählt die flächendeckende Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkassen."
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2013-08-09T08:03:00Z
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27. Juli 2013: Schluss mit Krimi Cannabis normal in Heidelberg
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860236/
Am Samstag, den 27. Juli 2013, veranstaltet die Ortsgruppe Heidelberg des Deutschen Hanfverbandes von 14 bis 16 Uhr eine Kundgebung unter dem Titel Schluss mit Krimi Cannabis normal auf dem Friedrich-Ebert-Platz in der Heidelberger Altstadt. Neben Rednern von DHV, Grünen und Piraten spricht für DIE LINKE der Bundessprecher der BAG Drogenpolitik Carsten Labudda.
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2013-07-03T10:18:00Z
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04. Juli 2013: LINKE Drogenpolitik in Ingolstadt
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860232/
Am Donnerstag, den 04. Juli 2013, spricht der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Frank Tempel, über die drogenpolitischen Positionen der Partei DIE LINKE. Beginn ist um 19:30 Uhr im Wahlkreisbüro der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Bahnhofstr. 5, in Ingolstadt. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
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2013-07-01T22:14:00Z
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02. Juli 2013: "Von Alkohol bis Zauberpilze - die Drogenpolitik der LINKEN"...
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860230/
Am Dienstag, den 02. Juli 2013, spricht der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Frank Tempel, in Ulm zum Thema "Von Alkohol bis Zauberpilze - die Drogenpolitik der LINKEN". Beginn ist um 19 Uhr im "Hemperium", Zinglerstr. 1, in Ulm. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
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2013-06-30T22:01:00Z
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Substitutionstherapie rettet Leben Ausbau stärken und Therapiehürden abbauen
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860225/
[Rede von MdB Frank Tempel, DIE LINKE, vom 27. Juni 2013]<br />
<br />
<b>Sehr geehrter Herr Präsident,<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,</b><br />
<br />
die vorliegenden Anträge von SPD, LINKEN und Grünen lassen schnell erkennen, dass zu mindestens die Oppositionsfraktion die Substitutionstherapie in Deutschland ernst nehmen und dabei auf dringenden Änderungsbedarf hinweisen. Alle drei vorliegenden Anträge gehen in die richtige Richtung. Auch wenn der Antrag der SPD richtige Punkte benennt, unterscheidet er sich doch qualitativ an einigen Punkten sehr von unserem Antrag und dem Antrag der Grünen.<br />
<br />
Die Substitutionstherapie ist nachweislich die effektivste Methode, die negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen der Opiat-Abhängigkeit zu bekämpfen. Die Versorgungslage für Substituierende muss sich unter anderem auch dadurch verbessern, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Substitutionsärztinnen und -ärzte sowie die der Substituierenden selbst geändert werden.<br />
<br />
Die Substitutionsbehandlung wurde per Gerichtsbeschluss erzwungen und die Ausgestaltung des Substitutionsrechts anschließend von den Kritikerinnen und Kritikern vorgenommen. Diesen Geist trägt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) bis heute. Es geht deshalb darum, dass die BtMVV Substitutionsbehandlung in erster Linie ermöglicht und nicht verhindert. Zwar sehen auch Union und FDP hier Handlungsbedarf, aber grundlegende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wurden bis heute nicht durchgeführt.<br />
<br />
Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir zur Versorgungsituation zur Substitutionsbehandlung (Drucksache 17/12614) im März dieses Jahres hat ergeben, dass die Bundesregierung die Lage der Substituierenden nicht verbessert hat. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist zu erkennen, dass die aktuelle Versorgungslage äußerst prekär ist: Bei einer steigendenden Zahl von Substituierenden in den letzten zehn Jahren ist die Anzahl der Substitutionsärztinnen und -ärzte annähernd gleich geblieben. Die notwendige umfassende ärztliche Betreuung wird dadurch vor allem in ländlichen Gebieten immer schwieriger. Das Durchschnittsalter der Substitutionsärztinnen und -ärzte liegt mittlerweile bei 59 Jahren. Die Bundesregierung musste daher offen zugeben, dass in den nächsten Jahren eine Reihe von Substitutionsärztinnen und -ärzten in den Ruhestand wechseln werden.<br />
<br />
Wir wollen, dass allen Menschen, die eine Substitutionstherapie brauchen und diese in Anspruch nehmen möchten, dies auch tun können. Viele Abhängige haben anders gar keine Möglichkeit aus dem Sumpf aus sozialem Absturz, Abhängigkeit und Kriminalität auszusteigen. Um das klar zu sagen: Substitutionstherapie rettet Leben, und sie tut noch mehr: Sie senkt die Infektionsrate mit HIV und Hepatitis, sie ermöglicht den Betroffenen die Rückkehr ins gesellschaftliche Leben, sie reduziert die Beschaffungskriminalität und eröffnet nicht zuletzt andere Beratungs- und Betreuungsangebote.<br />
<br />
Die Forschung hat klar gezeigt, dass die Opiat-Abstinenz nur selten erreicht wird, dass sie aber für die positiven Effekte der Substitution auch nicht notwendig ist. Unser Antrag sieht daher die in der BtMVV getroffene Festlegung auf die Abstinenz als primäres Behandlungsziel äußerst kritisch. So wird eine Behandlung verhindert, die entsprechend der internationalen Forschung und in Übereinstimmung mit dem Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stattfinden könnte. Die fachlich-medizinischen Festlegungen aus der BtMVV sind insgesamt zu streichen und der Selbstverwaltung zu übergeben. Das betrifft insbesondere die Festlegungen des Behandlungsziels, die Therapievoraussetzungen für Patientinnen und Patienten, die Regelungen zum Beikonsum sowie die Festlegung auf bestimmte Applikationsformen oder Wirkstoffe der Substitutionsmittel. Wir wollen, dass die Aushändigung des Substitutionsmittels für bis zu 30 Tage bei gesundheitlich und sozial stabilen Menschen ermöglicht wird (Take-Home-Regelung), denn wenn die Substitutionsbehandlung selbst die Reintegrierung behindert, hat sie ihr Ziel verfehlt.<br />
<br />
In der Diamorphin-Substitution ist die Lage besonders prekär. Es ist ein Armutszeugnis der Bundesregierung, dass seit Ende des erfolgreichen Modellversuchs keine einzige Diamorphinambulanz hinzugekommen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sinnvollerweise die Hürden in der Diamorphinrichtlinie gesenkt. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkennt und die flächendeckende Versorgung hier voranbringt.<br />
<br />
Desweiten sollte die Kopplung einer medizinischen Suchtbehandlung mit anderen Maßnahmen in der BtMVV gestrichen werden. Durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte, in Kooperation mit den Bundesländern, soll zudem darauf hingewirkt werden, dass suchtmedizinische Themen allgemein insbesondere die Substitutionstherapie stärker während des Medizinstudiums Berücksichtigung finden. Die jüngste Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir durch die Bundesregierung zum Thema Behandlungs- und Versorgungssituation Alkoholabhängiger sowie Ausbildungslage im Medizinstudium (Drucksache 17/13641) lässt aber erkennen, dass diese Forderung bei Union und FDP auf taube Ohren stößt.<br />
<br />
Die SPD fordert in ihrem Antrag daher richtigerweise eine Reform der BtMVV als auch des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Leider bleibt der Antrag aber relativ unkonkret. Zwar wurde die grundsätzlich richtige Forderung nach Angleichung der BtMVV an die ärztlichen Leitlinien gefordert, noch besser wäre es aber, die fachlich-medizinischen Festlegungen ganz aus der BtMVV zu entfernen, so wie es der Antrag der LINKEN fordert. Die meisten weiteren Forderungen im SPD-Antrag sind nur als Prüfauftrag formuliert. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Mitgabe von Substitutionsmitteln (Take-Home-Regelung), zur Strafandrohung gegen Ärztinnen und Ärzte und die flächendeckende Versorgung von inhaftierten Opiatabhängigen. Was die SPD jeweils konkret will, bleibt offen. Etwas Mut in der Sache hätte dem Antrag gut getan. So hinkt er selbst den Beschlüssen von Ärztekammer und Gemeinsamem Bundesausschuss hinterher.<br />
<br />
Die Grünen hingegen werden in ihrem Antrag konkreter. Sie fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem die medizinischen Vorgaben der BtMVV insbesondere zum Behandlungsziel, zur Dosierung und Art der Medikation, zur Mitgabe des Medikaments oder dessen Verschreibung sowie zur psychosozialen Begleitbehandlung soweit jeweils medizinisch geboten zukünftig durch eine dem aktuellen Stand der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft entsprechenden Behandlungsrichtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) geregelt werden.<br />
<br />
Dabei stimmen wir als LINKE mit der Analyse der Grünen und dem grundsätzlichen Weg zur Verbesserung der Versorgung bei der Substitutionsbehandlung überein. Kritisch anzumerken ist lediglich, dass sich keine Forderung auf die Verbesserung der Versorgungslage bei der psychotherapeutischen sowie psychosozialen Betreuung bezieht.<br />
<br />
Die Union erklärte im Beratungsverlauf, dass sie ausschließlich dem Antrag der SPD etwas Positives abgewinnen kann, aber selbst bei diesem hätte man große Bedenken, ob die vorgeschlagenen Punkte nicht der Sicherheit im Betäubungsmittelverkehr widersprechen. Und ebenso wie die FDP lehnt die Union daher alle drei Anträge ab, ohne konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Substitutionslage zu erbringen.<br />
<br />
In der Gesamtheit ist das Verhalten der schwarz-gelben Bundesregierung daher ein weiteres Armutszeugnis. Es bedarf auch aus drogen- und suchtpolitischer Sicht einen grundlegenden Wechseln in der bisherigen Bundespolitik.
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2013-06-27T21:59:00Z
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Gegen populistische Schnellschüsse: Crystal-Meth-Verbreitung muss erforscht werden
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860223/
[Rede von MdB Frank Tempel, DIE LINKE, vom 27. Juni 2013]<br />
<br />
<b>Sehr geehrter Herr Präsident,<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,</b><br />
<br />
zum vorliegenden Antrag der SPD wurde in der entsprechenden Anhörung im Gesundheitsausschuss am 17. April eigentlich alles Notwendige gesagt. Die ausführliche Dokumentation der Anhörung mit zahlreichen Stellungnahmen befindet sich auf der Homepage des Gesundheitsausschusses.<br />
<br />
Der Antrag selbst beschäftigt sich mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen und behauptet dabei, dass der Konsum synthetischer Drogen ein immer größer werdendes Problem darstelle und sowohl die Zahl der neu auf den Markt kommenden synthetischen Drogen als auch die Zahl der davon abhängigen Konsumenten steige. [
] Eine besonders gefährliche synthetische Droge sei Crystal, ein kristallines Methamphetamin, das ein extrem hohes Suchtpotential habe. Der Antrag fordert unter anderem die Verbreitung durch konzentrierte Maßnahmen europaweit stärker zu bekämpfen.<br />
<br />
Der Antrag zeugt von einer beeindruckenden Inkompetenz der Initiatorinnen und Initiatoren: Unkritisch und fachlich falsch werden die verschiedensten Substanzen durcheinander gewürfelt. Darauf werde ich später noch einmal eingehen. Allein der Begriff kristalline Methamphetamine" im Titel ist kurios, denn erstens gibt es nur ein Methamphetamin und zweitens ist das immer kristallin.<br />
<br />
Die Forderungen nach einer europaweiten Koordinierung der Drogenpolitik sowie die Verstärkung der Forschung in diesem Bereich scheinen mir innerhalb dieses Forderungskataloges der SPD die vordergründig wichtigsten zu sein. Beim Thema Europa sollte es aber vielmehr darum gehen, die Ansätze der Drogenregulierung durch Drogenlegalisierung, wie sie in Portugal, der Schweiz, den Niederlanden, in Tschechien und in Belgien geschehen ist, europaweit zu koordinieren. Es gilt aus den sehr positiven Erfahrungen der genannten Länder zu lernen und diese Ansätze in die dringend benötigte Evaluation der deutschen Drogenpolitik mit einzubinden.<br />
<br />
In der Gesamtheit entspringen die geforderten Maßnahmen aber einem alten Denken, das die SPD in Sachen Drogenpolitik leider mit der schwarz-gelben Koalition gemein hat. Die Überwachung und Verfolgung von Produktion, Transit und Handel funktioniert seit fast 100 Jahren trotz riesiger öffentlicher Ausgaben nicht, trotzdem fordert die SPD ihre Verschärfung.<br />
<br />
Auch gegen Präventionsarbeit in Schulen ist nicht per se etwas zu sagen. Wenn allerdings im Geiste des Antrags ein Drogenfahnder den Kindern erzählt, dass Drogen böse sind und nur ein abstinenter Mensch ein guter Mensch ist, fällt der Erfolg entsprechend dürftig aus. Eine gute Präventionsarbeit ist nicht paternalistisch, sondern befähigt die Menschen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Letztlich muss es um individuelle und um gesellschaftliche Konsumkompetenz sowie um ein umfassendes Verständnis von Gesundheitsförderung im Public-Health-Sinne gehen. Nichts davon findet sich in dem SPD-Antrag.<br />
<br />
Das Schreckensgespenst, das die SPD mit dem vorliegenden Antrag aufmacht, wird der Droge Crystal in keiner Weise gerecht. Es ist richtig, dass wir regional an der Grenze zu Tschechien einen höheren Crystal-Konsum nachweisen können als im restlichen Bundesgebiet. In Tschechien ist Crystal seit Jahrzehnten eine der am weitesten verbreitenden illegalen Drogen. Die SPD spielt aber mit Zahltricks. So schreibt sie in ihrem Antrag von einem Anstieg der Anzahl der Erstkonsumierenden um 163,7 Prozent. Dass es sich dabei um insgesamt 642 Personen handelt, wird nicht erwähnt. Auch die weitere Aufzählung reiner Prozentzahlen, ohne die absoluten Zahlen zu benennen, soll wohl ganz bewusst ein äußerst verzerrtes Bild der eigentlichen Realität darstellen. Das Problem ist bei diesem Vorgehen, dass es sich bei dem von mir beispielhaft genannten Anstieg von 163,7 Prozent beziehungsweise den 642 auffälligen Erstkonsumentinnen und -konsumenten vielmehr um ein Aufhellen des Dunkelfeldes durch mehr polizeiliche Kontrollen und den damit verbundenen Erfahrungsgewinn in der Arbeit der Strafermittlungsbehörden handelt. Über die konkrete Verbreitung in Deutschland gibt es jedoch keine sicheren Zahlen. Hinweise über die Verbreitung ergeben sich bisher höchstes aus den Sicherstellungsmengen des Zolls, aus der sich nur eine sehr unzuverlässige Abschätzung des Konsums ableiten lässt, und der Zahl der Hilfesuchenden sowie nichtrepräsentative Umfragen.<br />
<br />
Richtig ist, dass die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit einem Crystal-Hintergrund seit 2009 in sächsischen Suchtberatungsstellen zugenommen hat. Laut Bericht der ambulanten Suchtkrankenhilfe in Sachsen 2011 stieg der Anteil seit 2009 um 24 Prozent im Jahr 2010 beziehungsweise um 29 Prozent im Vergleich zu 2011. Das heißt in absoluten Zahlen, von 2009 an hat sich die Anzahl der Hilfesuchenden von 1500 Klientinnen und Klienten auf circa 1800 im Jahr 2010 und dann nochmals auf 2400 Klientinnen und Klienten im Jahr 2011 erhöht. Auch dieser Anstieg könnte damit erklärt werden, dass immer mehr Menschen aufgrund der zunehmenden Berichterstattung die Hilfsangebote wahrnehmen. Aber auch das lässt sich nur vermuten. Daher ist es richtig, dass die Bundesdrogenbeauftragte der Bundesregierung einen Forschungsauftragt zur genaueren Analyse der Crystal-Problematik nun in Auftrag gibt. Gerade weil ich die Bundesdrogenbeauftragte in den letzten vier Jahren ihrer Amtszeit noch nie loben konnte, möchte ich diese Entscheidung nun positiv erwähnen. Was wir benötigen, sind konkrete Daten als Grundlage konkreter Handlungen und keine populistischen Schnellschüsse wie der vorliegende Antrag der SPD.<br />
<br />
Denn wie bereits zu Beginn benannt, enthält der Antrag weitere schwere inhaltliche Fehler. So wird das Aufkommen von Legal High-Produkten (synthetische Cannabinoide) mit dem völlig anders gelagerten Bereich des Crystals vermischt. Beide Konsummuster haben nichts miteinander zu tun. Hier lässt sich eine oberflächliche Beschäftigung mit dem Thema vermuten.<br />
<br />
Der Einzelsachverständige Dr. Werse vom Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenbildung an der Goethe Universität Frankfurt am Main schrieb deshalb dazu auch in seiner Stellungnahme als Einzelsachverständiger in der benannten Anhörung am 17. April (vgl. Drucksache 17(14)0398(11), Deutscher Bundestag):<br />
<br />
Zu Ihrem Antrag möchte ich noch Folgendes hinzufügen:<br />
<br />
- es ist mir vollkommen unverständlich, weshalb Sie das Legal Highs-Phänomen und das Crystal Meth-Phänomen in einen Topf werfen. Bei erstem handelt es sich um neue und noch nicht illegalisierte Substanzen mit weitgehend unbekannten Risiken, die v.a. über halblegale Wege im Internet gehandelt werden. Demgegenüber ist Methamphetamin seit langem bekannt, wird seit langem illegal gehandelt (& unter unkontrollierten Bedingungen hergestellt) und auch die Risiken sind weitgehend bekannt. Auch die Konsumentengruppen dürften sich allenfalls teilweise überschneiden bzw. gerade die im Fokus stehenden Problemkonsumenten von Meth benötigen sehr spezifische konkrete Hilfsangebote, die in keinem Zusammenhang mit den Legal Highs stehen. Wie unten in meiner gestrigen Mail angesprochen, bieten demnach auch unsere Ergebnisse der Online-Befragung zu Legal Highs keinerlei Grundlage für Meth-Präventionsmaßnahmen. In Ihrem Antrag vermengen Sie konsequent diese beiden unterschiedlichen Phänomene miteinander, was einen ausgeprochen merkwürdigen Eindruck erweckt.<br />
<br />
<b>Sehr geehrte Damen und Herren,</b><br />
<br />
ich kann mich den Ausführungen von Herrn Dr. Werse nur anschließen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lehnt diesen Antrag der SPD daher entschieden ab.
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Reden
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2013-06-27T21:58:00Z
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Kostenübernahme bei medizinischer Verwendung von Cannabis längst überfällig
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860219/
[Rede von MdB Frank Tempel, DIE LINKE, vom 07. Juni 2013]<br />
<br />
<b>Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,</b><br />
<br />
wir behandeln heute den Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf erleichterten Zugang zu Cannabis zur medizinischen Verwendung (Drucksache 17/6127).<br />
<br />
Cannabis kann bereits heute in Deutschland zur medizinischen Verwendung genutzt werden. Bei einer Vielzahl von chronischen Erkrankungen bewirkt die Einnahme von Cannabis eine Linderung von Begleiterscheinungen oder Symptomen der Grunderkrankung (u. a. Multiple Sklerose, Glaukom, HIV/Aids, Krebs, Hepatitis C). Gerade die medizinische Verwendung von Cannabis genießt in der Bevölkerung immer größere Unterstützung. Es ist zu beobachten, dass auch die allgemeine Presse über diesen Gegenstand vermehrt sachlich und am Thema orientiert berichtet. Das war bisher leider nicht immer so und ist in vielen anderen Bereich der Drogenpolitik leider auch noch immer nicht der Fall.<br />
<br />
Durch die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. Januar 2000 sowie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 wurde die Möglichkeit auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eröffnet. Leider neigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu einer restriktiven Auslegung der eingehenden Anträge. So sind die Hürden des Antragsverfahren für die Konsumentinnen und Konsumenten viel zu hoch angesetzt und das jeweilige Verfahren dauert im allgemeinen viel zu lange. Bisher wurden beim BfArM seit 2005 von 156 Patientinnen und Patienten ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG gesellt. Davon enthielten nur 54 Patientinnen und Patienten eine entsprechende Erlaubnis, wobei derzeit noch 42 von ihnen über diese verfügen. 12 Patientinnen und Patienten sind mittlerweile verstorben oder haben ihre Erlaubnis an das BfArM zurückgegeben (Stand: 18.11.2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der DIE LINKE Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen Drucksache 17/ 3810). Die monatlichen Therapiekosten sind enorm: Wie im Antrag richtig festgestellt, liegen diese bei bis zu 1500 Euro im Monat. Diese werden von den Krankenkassen bis heute nicht übernommen. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf unsere oben genannte Kleine Anfrage selbst zugegeben, dass bei der Abgabe einer Zubereitung aus einem Stoff oder mehreren Stoffen ein Festzuschlag von 90 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis ohne Umsatzsteuer für Stoffe und erforderliche Verpackung, ein nach Art der Darreichungsform festgelegter Rezepturvorschlag sowie die Umsatzsteuer zu erheben ist. Bis heute hat sich die Bundesregierung aber nicht dafür eingesetzt, dass für die betroffenen Patientinnen und Patienten ein Anspruch auf Kostenübernahme bei ihren Krankenkassen besteht.<br />
<br />
Die anderen Patientinnen und Patienten sowie Konsumierende, welche die hohen Antragshürden scheuen oder für die langwierige Antragsdauer keine Kraft mehr aufbringen können, sind weiterhin auf den unregulierten Cannabis-Schwarzmarkt ohne existierenden Verbraucherschutz angewiesen. Völlig unbeachtet blieb bisher auch die Problematik des Auslandsaufenthaltes für Patientinnen und Patienten. So hat es das BfArM bis heute nicht geschafft, ein Formular zu entwickeln, das es den Betroffenen erlaubt, ihre Medizin mit in das Ausland zu nehmen. Für viele ist der Verzicht auf das Medikament mit Schmerzen verbunden, was wiederum Grund dafür ist, dass viele Patientinnen und Patienten nicht mehr in das Ausland fahren können.<br />
<br />
Auch in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 09. Mai 2012 wurde in zahlreichen Stellungnahmen deutlich Kritik am bisherigen Gesetzeszustand formuliert.<br />
<br />
So schreibt die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme ich zitiere:<br />
<br />
Zurzeit ist die Kostenerstattung durch die Kostenträger weiterhin häufig schwierig und vom Arzneimittel und der Indikation abhängig. Die Patienten, bei denen Cannabis indiziert ist, sind in der Regel nicht in der Lage, die Medikation selbst zu bezahlen, da sie an einer unheilbaren Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium leiden oder im Rahmen einer Schmerzerkrankung nicht nur körperlich, sondern auch sozial und wirtschaftlich stark eingeschränkt sind. In einer Reihe von Einzelfällen wurde THC erfolgreich in einer spezialisierten Einrichtung (Schmerzklinik oder Palliativstation) initiiert und nach Entlassung des Patienten in die hausärztliche Weiterbetreuung nicht mehr verabreicht, weil die Kosten nicht übernommen wurde. Wir sind der Auffassung, dass eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die Kostenträger nicht durch den Verweis auf eine unzureichende wissenschaftliche Beweislage erfolgen darf, wenn in einem individuellen Heilversuch für den Patienten bestätigt worden ist, dass die Medikation mit den cannabinoidhaltigen Arzneitmittel effektiv und verträglich ist. Bei den Patienten, bei denen eine Therapie mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln indiziert ist, muss daher eine vollständige Kostenübernahme für den gesamten Zeitraum der Medikation über die Kostenträger sichergestellt werden. [Drucksache 17 (14) 0265 (6)]. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V. hat sich dieser Stellungnahme der Bundesärztekammer angeschlossen.<br />
<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. führte in ihrer Stellungnahme zahlreiche Länder auf, in denen Cannabis zu medizinischen Zwecken mittlerweile flächendeckend ohne hohe Hürden angeboten und von den Betroffenen genutzt werden. Warum ist das nicht in Deutschland möglich?
<ul>
<li>USA: 330.000 registrierte Patientinnen und Patienten</li>
<li>Kanada: 12.116 registrierte Patientinnen und Patienten</li>
<li>Israel: 6.000 registrierte Patientinnen und Patienten</li>
<li>Deutschland: 65 registrierte Patientinnen und Patienten</li>
</ul>
In der Anlage der Stellungnahme befanden sich zudem insgesamt 110 Literaturhinweise für bereits durchgeführte kontrollierte Studien mit Cannabis und Cannabinoiden bei wichtigen Indikationen. [Drucksache 17 (14) 0265 (4)]. In ihrer Antwort auf unsere oben genannte Kleine Anfrage gab die Bundesregierung zu, keine Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der medizinischen Verwendung von Cannabis zu unterstützen. Dabei schätzt sie die Datenlage zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabinoiden folgendermaßen ein:<br />
<br />
Zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabinoiden in der Therapie von chronischen und neuropathischen Schmerzen und Schmerzen von Krebspatientinnen und -patienten liegen soweit ersichtlich nur wenige Daten aus kontrollierten klinischen Studien vor. (Drucksache 17/3810).<br />
<br />
Der Antrag der Grünen geht daher in die richtige Richtung. Die Bundesregierung sollte die hohen Hürden abbauen und den Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis vereinfachen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hatte einen entsprechenden Antrag bereits 2008 in den Bundestag eingebracht (Antrag Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben Drucksache 16/9749). Dieser wurde damals gegen die Stimmen der LINKEN und Grünen abgelehnt.<br />
<br />
Gleichwohl muss festgehalten werden, dass eine Legalisierung des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf , wie es DIE LINKE in dieser Legislaturperiode gefordert hat (Antrag Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs, Drucksache 17/7196), jeder Patientin und jedem Patienten ermöglichen würde, Cannabis auch ohne ärztliche Verschreibung zu nutzen. Leider wurde dieser Antrag ebenso gegen die Stimmen der LINKEN und Grünen abgelehnt. Der Antrag der Grünen ist daher ein kleiner aber dennoch richtiger Schritt in die richtige Richtung. Konsequenterweise müsste der Antrag zusätzlich einfordern, die betäubungsmittelrechtlichen Hindernisse für eine Erforschung von Cannabispräparaten zu beseitigen. Er beinhaltet aber die weitere Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums. DIE LINKE wird diesem Antrag daher zustimmen.
darkrond
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2013-06-07T21:56:00Z
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Bundeskanzleramt verhindert Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860215/
[Pressemitteilung von MdB Frank Tempel, DIE LINKE, vom 30. Mai 2013]<br />
<br />
"Bis heute hat die Bundesregierung die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nicht umgesetzt. Insbesondere die vollständige Unterbindung der Tabakwerbung im Sinne des Vertragstextes durch ein entsprechendes Gesetz wurde immer noch nicht erarbeitet", erklärt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den morgigen Weltnichtrauchertag mit dem Motto "Lass Dich nicht anmachen! Weg mit der Tabakwerbung".<br />
<br />
Frank Tempel weiter:<br />
<br />
"Wie die Bundesdrogenbeauftragte auf ihrer gestrigen Pressekonferenz zum Drogen- und Suchtbericht 2013 zugab, blockiert neben dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium auch das Bundeskanzleramt die vollständige Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention in Deutschland. Dafür gibt es keinerlei stichhaltige Begründung. Unseren Antrag zur Umsetzung der Konvention (BT-Drucksache 17/12838) werden wir daher noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung stellen."
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2013-05-30T17:54:00Z
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Bundesdrogenbeauftragte ist Stillstandsbeauftragte
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860213/
[Pressemitteilung vom Frank Tempel, MdB DIE LINKE, vom 29. Mai 2013]<br />
<br />
Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans ist in zentralen Punkten der drogenpolitischen Agenda weiterhin zur Stillstandsbeauftragten verdammt - vor allem durch das Bundeswirtschaftsministerium unter der Führung von Philipp Rösler, erklärt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgestellten Drogen- und Suchtbericht 2013. Tempel weiter:<br />
<br />
Frau Dyckmans hält an der Selbstverpflichtung der Alkoholindustrie zur Einschränkung der Werbung ohne weitere staatliche Regulierung fest, und das, obwohl sie im Bericht selbst von besonderem Handlungsbedarf bei jugendlichen Rauschtrinkern spricht. Der riskante Alkoholkonsum liegt bei den 18- bis 29-Jährigen bei 32,4 Prozent (Frauen) bzw. 44,6 Prozent (Männer).<br />
<br />
Tabakwerbung wird auch weiterhin erlaubt sein. Aus dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium, aber auch vom Kanzleramt selbst, gibt es Vorbehalte zur weiteren Regulierung der Tabakwerbung. DIE LINKE hat daher einen Antrag zur Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention (BT-Drucksache 17/12838) gestellt, über den noch in dieser Legislatur abgestimmt werden soll.<br />
<br />
Mit der Aufnahme von weiteren 28 Legal Highs (z.B. Räuchermischungen) in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bewegt sich die Bundesregierung nach wie vor im Teufelskreis zwischen Verboten und Neuerscheinungen. Dabei sind die Neuerscheinungen auch auf das anhaltende Cannabis-Verbot zurückzuführen. Nur durch die Legalisierung von Cannabis kann aus diesem Kreislauf ausgebrochen werden und der Staat Kontrolle über Jugend- und Verbrauchschutz durch eine Regulierung des Cannabis-Marktes erlangen. Ein erster Schritt zur Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten wäre die bundeseinheitliche Regelung zur geringen Menge wie von der Innenministerkonferenz letzte Woche selbst diskutiert. Diese muss im BtMG festgeschrieben werden, damit es zu keinerlei Strafanzeigen bei Feststellung einer sogenannten Bagatellmenge kommt.<br />
<br />
Im Bereich des Automatenspiels bleibt der Handlungsbedarf ebenfalls dringend. Auch hier verhindert das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium strengere Regelungen zur Eindämmung der Glücksspielsucht.
darkrond
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2013-05-29T16:52:00Z
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Rede: Global Marijuana March Stuttgart
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860228/
[Rede von Sven Gonzo Fichtner, Kreisvorstandsmitglied DIE LINKE Stuttgart und Sprecherratsmitglied Linksjugend ['solid] Stuttgart, auf dem GMM am 04. Mai 2013]<br />
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<b>Hallo liebe Freundinnen und Freunde,</b><br />
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Am Donnerstag 17. Januar 2013 fand im Bundestag die Debatte zum Antrag der Linken auf die Zulassung von Cannabisclubs in Deutschland statt.<br />
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Der Antrag der Linken, über den eigentlich bereits am 29. November letzten Jahres debattiert und abgestimmt werden sollte, zeigt dieses Bundesregierung möchte dieses wichtige Thema am liebsten gar nicht behandeln und zeigt eindrucksvoll wie wichtige eine starke Linke im Bundestag ist.<br />
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Wie erwartet, wurden der Antrag dann auch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt. Gerade die Ausführungen von Angelika Graf von der SPD hätten so genauso von Mechthild Dyckmans kommen können. Karin Maag von der CDU/CSU schreckte auch nicht vor der Plattitüde: Es gibt kein Recht auf Rausch! zurück. Zudem stellt die Union mal wieder sämtliche Tatsachen auf den Kopf. Unter anderem wegen gefährlichen Beimischungen muss Cannabis verboten bleiben.<br />
<br />
Professor Thomasius musste von der Union natürlich auch wieder zitiert werden, wobei Frau Maag beinahe Professor Cannabius gesagt hätte. Spätestens beim Wort Rauschsozialismus hat sich die FDP selbst ins Aus geschossen. Hier ging es ganz klar nicht um die Sache, sondern hauptsächlich darum, dass der Antrag vom politischen Gegner kam.<br />
<br />
Frank Tempel, Drogenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, konterte die Ausführungen der Union gekonnt. Sein Hintergrund als Kriminalkommissar in der Rauschgiftbekämpfung war da natürlich hilfreich. Zusätzlich führte er die Statistiken zu Konsumentenzahlen und Jugendschutz in Deutschland und den Niederlanden an.<br />
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Auch über Drogenpolitik kann man sich kundig machen liebe Union und FDP und SPD.<br />
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Wir von der Linken bleiben dabei: Cannabis-Legalisierung wäre der erste Schritt in Richtung einer aufgeklärten Drogenpolitik.<br />
<br />
Zwar ist der Konsum nicht verboten, die Beschaffung und der Besitz hingegen schon.<br />
Die bisherige Praxis der Strafverfolgung hat den Konsum von Cannabis nicht verringert, dafür aber die Konsumierenden kriminalisiert.<br />
<br />
Die Bundesregierung verweist in ihrer Beantwortung von Kleinen Anfragen zu diesem Thema immer wieder darauf hin, dass die aktuelle Verbotspraxis dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen soll. Ich bin hingegen zur Einschätzung gekommen, dass die aktuelle Verbotspraxis einen funktionierenden Gesundheitsschutz verhindert.<br />
<br />
Während der Verbraucherschutz dafür Sorge trägt, dass in einer Flasche Bier auch nur das enthalten ist, was auf dem Etikett steht, werden 4 Millionen Cannabis-Konsumenten von denen nur ein relativ kleiner Teil ein problematisches Konsumverhalten aufweist der Gefahr ausgesetzt, durch Streckmittel schwere gesundheitliche Folgen zu erleiden.<br />
<br />
Das Wort Streckmittel klinkt erst einmal harmlos, ich möchte EUCH daher aufzählen, was bisher in Cannabis an Streckmitteln gefunden wurde: Brix (eine Mischung aus Zucker, Hormonen und flüssigem Kunststoff) , Sand, Talkum, Zucker, Haarspray, Glas, Gewürze, Blei, Phospor/Kaliumdünger sowie Schimmel. Wahrscheinlich gibt es noch andere Arten von Streckungen, aber das sind diejenigen, die vom Deutschen Hanfverband (DHV) dokumentiert wurden. Nach Informationen des DHV haben sich seit Mai 2009 fast 3.000 Konsumierende an den DHV gewendet, nachdem diese Streckmittel in Cannabis festgestellt hatten.<br />
<br />
Von Streckmitteln geht eine erheblich größere Gefahr für die Gesundheit der Konsumierenden aus als vom Cannabis-Konsum an sich. So müssen Betroffene einer Blei-Vergiftung teilweise noch Jahrelang Medikamente zu sich nehmen, um das Blei, das sich in den Knochen festgesetzt hat, abzubauen.<br />
<br />
Wir müssen uns an dieser Stelle nichts vormachen: Durch die bestehende Illegalität helfen wir dem Dealern, riesige Gewinnen zu erzielen. Unter diesen gibt es natürlich auch Fälle, in denen versucht wird, mit der Beimischung von anderen Substanzen das Gewicht und damit den Preis der Ware zu manipulieren. Eine Legalisierung nach unserem Modell würde denen aber die komplette Handelsgrundlage entziehen.<br />
<br />
1994 war der strafrechtliche Umgang mit Cannabis-Produkten Gegenstand eines Vorlagebeschlusses des Landgerichts Lübeck. Dort wurde die Strafverfolgung bei Besitz von geringen Mengen Cannabis als Eigenverbrauch als unverhältnismäßig beurteilt. Die Folge daraus war leider ein Flickenteppich von 16 verschiedenen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, was die Strafverfolgung von Cannabis-Konsumierenden angeht. Während in Berlin ein Strafverfahren aufgrund des Besitzes von bis zu 15 Gramm Cannabis von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden kann, ist das in Bayern nur bis 6 Gramm möglich. Dieser Unsinn muss dringend beendet werden.<br />
<br />
In BaWü gilt noch immer der Erlass von 2009 (schwarz-gelb), dass es die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung bei bis zu drei Konsumeinheiten gibt, was leider nicht genauer definiert ist, auch, wenn der Ministerpräsident Kretschmann aus purer Inkompetenz in den Medien was von 6 Gramm erzählt. (was für BaWü eine Verbesserung wäre, wenn auch unzureichend).<br />
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Das bedeutet: Kretschmann redet von Dingen, die von Grün-Rot überhaupt nicht umgesetzt wurden.<br />
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Mit unserem Vorschlag zur Einführung von Cannabis-Clubs wollen wir zudem auf ein Modell zurückgreifen, zu dem es in der Europäischen Union bereits gute Erfahrung gibt. In Spanien wurden die Cannabis Social Clubs im Jahr 2005 ermöglicht.<br />
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Der Cannabis-Anbau in diesen Clubs unterliegt Qualitätskontrollen. Das angebaute Cannabis dient zudem nur dem Eigenverbrauch und darf nicht verkauft werden. Damit haben wir den Handel mit Cannabis verhindert und ermöglichen gleichzeitig, dass sich interessierte Konsumentinnen und Konsumenten zusammenfinden können, um gemeinsam Cannabis anzubauen und Erfahrungen auszutauschen. Werbung dafür bleibt verboten, so wie es im Übrigen auch ein generelles Werbeverbot für andere legale Drogen (Alkohol, Nikotin) geben sollte. Denn eine liberale Drogenpolitik besteht aus progressiven, aber auch repressiven Instrumenten.<br />
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Ein weiterer wichtiger Punkt, der mit Einführung von Cannabis-Clubs Unterstützung finden würde, ist die Prävention vor Drogenmissbrauch. Um so stärker sich offen mit Drogen auseinandergesetzt wird und die jeweiligen Gefahren und Wirkungsweisen verstanden werden, um so erfolgreicher funktioniert die Prävention. So hat beispielsweise die Liberalisierung der Drogenpolitik in Portugal gezeigt, dass dadurch nicht mehr Drogen konsumiert wurden, dafür aber der Missbrauch und damit auch die Zahl der Abhängigen zurückgegangen ist.<br />
<br />
Fazit: Nur mit einer starken Linken wird es den richten Weg zur Legalisierung von Cannabis geben.<br />
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Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.
darkrond
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2013-05-04T20:07:00Z
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Frank Tempel im Gespräch mit Hans Söllner
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860212/
[Interview vom 09. April 2013]<br />
<br />
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2013-04-09T09:50:00Z
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Drugchecking als Verbraucherschutz
http://linkedrogenpolitik.twoday.net/stories/444860206/
[Phoenix vom 27. März 2013]<br />
<br />
Beitrag von Michael Leutert (MdB, DIE LINKE) im Rahmen der Sendung "MdB 2.0":<br />
<br />
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